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11 K 3574/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-07-20, 11 K 3574/18
11 K 3574/18Tribunal administratif20 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-20
Aktenzeichen: 11 K 3574/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0720.11K3574.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 51 BauO NRW; § 15 BauNVO
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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