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2 L 3238/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-07-03, 2 L 3238/19
2 L 3238/19Tribunal administratif3 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-03
Aktenzeichen: 2 L 3238/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0703.2L3238.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm für den Monat Dezember 2019 mit Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. September 2019 (Az.: …………..) zugewiesene und nach A 11 LBesO bewertete Beförderungsstelle mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.
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