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23 K 4821/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-06-08, 23 K 4821/18
23 K 4821/18Tribunal administratif8 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-08
Aktenzeichen: 23 K 4821/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0608.23K4821.18.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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