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7 K 2502/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-07, 7 K 2502/19
7 K 2502/19Tribunal administratif7 mai 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 7 K 2502/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0507.7K2502.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgenden Fragen eingeholt:
a) Setzt ein Aufenthaltsanspruch aus Artikel 9 Satz 1 ARB 1/80 voraus, dass die Eltern der von dieser Vorschrift begünstigten türkischen Kinder, bereits Rechte aus Artikel 6 Absatz 1 oder Artikel 7 ARB 1/80 erworben haben?
b) Falls die Frage 2.a) zu verneinen ist: Ist die ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Artikel 9 Satz 1 ARB 1/80 im gleichen Sinn auszulegen, wie in Artikel 6 Absatz 1 ARB 1/80?
c) Falls die Frage 2.a) zu verneinen ist: Kann ein Aufenthaltsanspruch türkischer Kinder nach Artikel 9 Satz 1 ARB 1/80 bereits nach (nur) drei Monaten Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung eines Elternteils im Aufnahmemitgliedstaat entstehen?
d) Falls die Frage 2.a) zu verneinen ist: Folgt aus dem Aufenthaltsrecht der türkischen Kinder ohne weitere Voraussetzungen auch ein Aufenthaltsrecht für einen oder beide sorgeberechtigten Elternteile?
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