Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-07, 7 K 2502/19

7 K 2502/19Tribunal administratif7 mai 2020

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 K 2502/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-07

Aktenzeichen: 7 K 2502/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0507.7K2502.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgenden Fragen eingeholt:

  • 1. Beinhaltet der Anspruch türkischer Kinder aus Artikel 9 Satz 1 ARB 1/80 ohne weitere Voraussetzungen auch ein Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat?
  • 2. Falls die Frage zu 1. zu bejahen ist:

a) Setzt ein Aufenthaltsanspruch aus Artikel 9 Satz 1 ARB 1/80 voraus, dass die Eltern der von dieser Vorschrift begünstigten türkischen Kinder, bereits Rechte aus Artikel 6 Absatz 1 oder Artikel 7 ARB 1/80 erworben haben?

b) Falls die Frage 2.a) zu verneinen ist: Ist die ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Artikel 9 Satz 1 ARB 1/80 im gleichen Sinn auszulegen, wie in Artikel 6 Absatz 1 ARB 1/80?

c) Falls die Frage 2.a) zu verneinen ist: Kann ein Aufenthaltsanspruch türkischer Kinder nach Artikel 9 Satz 1 ARB 1/80 bereits nach (nur) drei Monaten Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung eines Elternteils im Aufnahmemitgliedstaat entstehen?

d) Falls die Frage 2.a) zu verneinen ist: Folgt aus dem Aufenthaltsrecht der türkischen Kinder ohne weitere Voraussetzungen auch ein Aufenthaltsrecht für einen oder beide sorgeberechtigten Elternteile?

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