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5 K 857/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-07, 5 K 857/20
5 K 857/20Tribunal administratif7 mai 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 5 K 857/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0507.5K857.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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