Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-06, 6 L 295/20

6 L 295/20Tribunal administratif6 mai 2020

Regest

Ein EU-Führerschein berechtigt analog § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn er mangels erneuter Überprüfung der Fahreignung auf einer Fahrerlaubnis beruht, die unter offensichtlichem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 295/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-06

Aktenzeichen: 6 L 295/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0506.6L295.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV; § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV, Art. 3 Abs. 1 EGRL 126/2006; Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a) EGRL

Leitsätze

Ein EU-Führerschein berechtigt analog § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn er mangels erneuter Überprüfung der Fahreignung auf einer Fahrerlaubnis beruht, die unter offensichtlichem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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