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12 K 4935/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-06, 12 K 4935/19.A
12 K 4935/19.ATribunal administratif6 mai 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 12 K 4935/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0506.12K4935.19A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Juni 2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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