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28 K 4720/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-04-23, 28 K 4720/19
28 K 4720/19Tribunal administratif23 avr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-23
Aktenzeichen: 28 K 4720/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0423.28K4720.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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