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3 L 2806/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-04-06, 3 L 2806/19
3 L 2806/19Tribunal administratif6 avr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-06
Aktenzeichen: 3 L 2806/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0406.3L2806.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 5259/19 gegen den zu Gunsten der Beigeladenen ergangenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid der Antragsgegnerin vom 22. Oktober 2018 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Antragsgegnerin vom 13. Juni 2019 wird wiederhergestellt.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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