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21 K 5752/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-24, 21 K 5752/19
21 K 5752/19Tribunal administratif24 mars 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-24
Aktenzeichen: 21 K 5752/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0324.21K5752.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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