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12 K 6830/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-28, 12 K 6830/19.A
12 K 6830/19.ATribunal administratif28 févr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 12 K 6830/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0228.12K6830.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. August 2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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