Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-27, 40 L 214/20.PVL

40 L 214/20.PVLTribunal administratif27 févr. 2020

Regest

1. Bis über die arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzklage eines außerordentlich gekündigten Personalratsmitglieds rechtskräftig entschieden ist, kann einem Hausverbot des Dienststellenleiters die Rechtsstellung als Personalrat nicht entgegengehalten werden (§ 27 Abs. 2 LPVG NRW). 2. Ein Hausverbot hindert nicht an der Ausübung des aktiven Wahlrechts zum Personalrat, solange Briefwahl (§ 16 WO-LPVG NRW) möglich ist. 3. Das passive Wahlrecht kann dem Hausverbot im einstweiligen Verfügungsverfahren nur entgegengehalten werden, wenn der Wahlberechtigte plausibel macht, dass er reale Aussichten besitzt, auf einem Wahlvorschlag zu erscheinen und dass er trotz anderweitiger Möglichkeiten, mit den übrigen Beschäftigen Kontakt aufzunehmen (Telefon, Brief, elektronische Post), durch das Hausverbot daran gehindert wird.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 40 L 214/20.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 40 L 214/20.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0227.40L214.20PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz

Normen: § 26 LPVG NRW; § 27 LPVG NRW

Leitsätze

  1. Bis über die arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzklage eines außerordentlich gekündigten Personalratsmitglieds rechtskräftig entschieden ist, kann einem Hausverbot des Dienststellenleiters die Rechtsstellung als Personalrat nicht entgegengehalten werden (§ 27 Abs. 2 LPVG NRW).

  2. Ein Hausverbot hindert nicht an der Ausübung des aktiven Wahlrechts zum Personalrat, solange Briefwahl (§ 16 WO-LPVG NRW) möglich ist.

  3. Das passive Wahlrecht kann dem Hausverbot im einstweiligen Verfügungsverfahren nur entgegengehalten werden, wenn der Wahlberechtigte plausibel macht, dass er reale Aussichten besitzt, auf einem Wahlvorschlag zu erscheinen und dass er trotz anderweitiger Möglichkeiten, mit den übrigen Beschäftigen Kontakt aufzunehmen (Telefon, Brief, elektronische Post), durch das Hausverbot daran gehindert wird.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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