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7 K 4969/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-31, 7 K 4969/18
7 K 4969/18Tribunal administratif31 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 7 K 4969/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0131.7K4969.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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