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6 K 17945/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-09, 6 K 17945/17
6 K 17945/17Tribunal administratif9 janv. 2020
Die Anerkennung weiterer Unterrichtsräume für Ausbildungsstätten i.S.d. BKrFQG ist nicht nach Tarifnummer 345 der zum 14.08.2017 geänderten GebOSt gebührenpflichtig.
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 6 K 17945/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0109.6K17945.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 7 BKrFQG, GebOSt, Nr. 345 der Anlage 1 zur GebOSt
Die Anerkennung weiterer Unterrichtsräume für Ausbildungsstätten i.S.d. BKrFQG ist nicht nach Tarifnummer 345 der zum 14.08.2017 geänderten GebOSt gebührenpflichtig.
Die Gebührenfestsetzungen in den Bescheiden des beklagten Landes vom 20. Oktober 2017 mit den Aktenzeichen 00.00.00.00-00/00, -000/00, -000/00, -000/00, -000/00 und -000/00 werden aufgehoben.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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