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8 K 7346/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-02, 8 K 7346/19
8 K 7346/19Tribunal administratif2 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-02
Aktenzeichen: 8 K 7346/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0102.8K7346.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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