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4 L 1331/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-01-15, 4 L 1331/23
4 L 1331/23Tribunal administratif15 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-15
Aktenzeichen: 4 L 1331/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0115.4L1331.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Beschluss der Kammer vom 24. Mai 2023 – 4 L 236/23 – wird dahingeändert abgeändert, dass der Antrag der Antragsgegner auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage 4 K 544/23 gegen die der Antragstellerin erteilte Baugenehmigung vom 9. Januar 2023 in der Gestalt der 1. Nachtragsbaugenehmigung vom 13. Oktober 2023 nunmehr abgelehnt wird.
Die Antragsgegner tragen als Gesamtschuldner die Kosten dieses Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig und von ihr selbst zu tragen sind.
Der Streitwert wird auf 7.500,- € festgesetzt.
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