projets
8 K 3250/22•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-10-30, 8 K 3250/22
8 K 3250/22Tribunal administratif30 oct. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-30
Aktenzeichen: 8 K 3250/22
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:1030.8K3250.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Zwangsgeldandrohung in der Ordnungsverfügung des Beklagten vom 12. September 2022 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt ¾ und der Beklagte ¼ der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin und der Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Beteiligte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.