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9 K 2602/19.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-01-19, 9 K 2602/19.A
9 K 2602/19.ATribunal administratif19 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-19
Aktenzeichen: 9 K 2602/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0119.9K2602.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juni 2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist für die Klägerin wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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