Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-01-16, 8 K 3394/20

8 K 3394/20Tribunal administratif16 janv. 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Arnsberg — 8 K 3394/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-16

Aktenzeichen: 8 K 3394/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0116.8K3394.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  • Die Eintragung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung J. , G1 (postalische Anschrift: M. Straße, J. ) in die Denkmalliste der Beklagten und deren Eintragungsbescheid vom 27. Oktober 2020, Az. 01626-20-07, werden aufgehoben.

    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.