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12 K 5048/18.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-11-12, 12 K 5048/18.A
12 K 5048/18.ATribunal administratif12 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-12
Aktenzeichen: 12 K 5048/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:1112.12K5048.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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