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7 K 4672/18•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-07-23, 7 K 4672/18
7 K 4672/18Tribunal administratif23 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-23
Aktenzeichen: 7 K 4672/18
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0723.7K4672.18.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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