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13 K 1420/19•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-05-07, 13 K 1420/19
13 K 1420/19Tribunal administratif7 mai 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-07
Aktenzeichen: 13 K 1420/19
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0507.13K1420.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 6. März 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. März 2019 wird aufgehoben.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Berufung wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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