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11 K 3616/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-04-13, 11 K 3616/20
11 K 3616/20Tribunal administratif13 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-13
Aktenzeichen: 11 K 3616/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0413.11K3616.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Ziffer 3 des Bescheides des Beklagten vom 18.05.2020 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.11.2020 wird aufgehoben, soweit der Beklagte auch Zinsen für die Zeit vom 31.03.2016 bis zum 15.11.2018 festgesetzt und gefordert hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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