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2 K 9964/17•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-09-16, 2 K 9964/17
2 K 9964/17Tribunal administratif16 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 2 K 9964/17
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0916.2K9964.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Zurruhesetzungsverfügung der Beklagten vom 21. November 2017
wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte
darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
in Höhe von 110 vom Hundert des beizutreibenden Betrages ab-
wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leistet.
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