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2 K 7355/17•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-06-03, 2 K 7355/17
2 K 7355/17Tribunal administratif3 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: 2 K 7355/17
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0603.2K7355.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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