projets
10 K 1784/22.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2025-07-08, 10 K 1784/22.A
10 K 1784/22.ATribunal administratif8 juil. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-08
Aktenzeichen: 10 K 1784/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0708.10K1784.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: AsylG § 3; AsylG § 4
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3. bis 6. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Juni 2022 verpflichtet, der Klägerin subsidiären Schutz nach § 4 AsylG zuzuerkennen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.