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9 K 407/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2025-04-25, 9 K 407/23
9 K 407/23Tribunal administratif25 avr. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-25
Aktenzeichen: 9 K 407/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0425.9K407.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: GG Art1 Abs 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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