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10 K 2192/22.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2025-04-01, 10 K 2192/22.A
10 K 2192/22.ATribunal administratif1 avr. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-01
Aktenzeichen: 10 K 2192/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0401.10K2192.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: AsylG § 3
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. Oktober 2022 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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