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9 K 1220/21•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-06-05, 9 K 1220/21
9 K 1220/21Tribunal administratif5 juin 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 9 K 1220/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0605.9K1220.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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