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6 K 2297/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-04-03, 6 K 2297/23
6 K 2297/23Tribunal administratif3 avr. 2024
Der (dauerhafte) Einsatz von sog. (frei verkäuflichen) Antibell-Halsbändern ist tierschutzwidrig und kann daher untersagt werden. Werden Jagdhunde in einem Zwinger gehalten, kann angeordnet werden, dass dies zweimal täglich jür je eine Stunde außerhalb der Haltungseinrichtung ausgeführt werden.
Entscheidungsdatum: 2024-04-03
Aktenzeichen: 6 K 2297/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0403.6K2297.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: TierSchG § 16a Abs. 1 S. 1; TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 1; TierSchG § 2; TierSchHuV § 2
Der (dauerhafte) Einsatz von sog. (frei verkäuflichen) Antibell-Halsbändern ist tierschutzwidrig und kann daher untersagt werden.
Werden Jagdhunde in einem Zwinger gehalten, kann angeordnet werden, dass dies zweimal täglich jür je eine Stunde außerhalb der Haltungseinrichtung ausgeführt werden.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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