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10 K 851/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-02-27, 10 K 851/23
10 K 851/23Tribunal administratif27 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-27
Aktenzeichen: 10 K 851/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0227.10K851.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 46 StVO
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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