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7 K 196/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-11-06, 7 K 196/23
7 K 196/23Tribunal administratif6 nov. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-06
Aktenzeichen: 7 K 196/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:1106.7K196.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor das beklagte Land Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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