Verwaltungsgericht Aachen, 2023-01-20, 5 K 1321/20.A

5 K 1321/20.ATribunal administratif20 janv. 2023

Regest

Flüchtlingsschutz wegen exilpolitischer Tätigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1321/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-20

Aktenzeichen: 5 K 1321/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0120.5K1321.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: AsylG § 3

Leitsätze

Flüchtlingsschutz wegen exilpolitischer Tätigkeit

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffern 1. und 3. bis 6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Mai 2020 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages leistet.

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