Verwaltungsgericht Aachen, 2022-10-27, 4 L 557/22

4 L 557/22Tribunal administratif27 oct. 2022

Regest

Erfolgloser Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachen der Abschiebung: Die Kammer stellt hinsichtlich der Rechtswidrigkeit allein auf die fortdauernde aufenthaltsrechtliche Situation des Antragstellers ab. Bei der Prüfung eines Aufenthaltsrechts nach § 25b AufenthG kann vergangenes Fehlverhalten des Antragstellers bei der Mitwirkung zur Identifizierung und Passbeschaffung einen atypischen Ausnahmefall nach § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG begründen, der die bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen im Übrigen eingreifende Regelvermutung der nachhaltigen Integration widerlegt.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Aachen — 4 L 557/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-27

Aktenzeichen: 4 L 557/22

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:1027.4L557.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: VwGo § 123; AufenthG § 25b Abs 1; AufenthG § 25b Abs 1 Satz 2; AufenthG § 25b Abs 2; AufenthG § 60a Abs 2

Leitsätze

Erfolgloser Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachen der Abschiebung: Die Kammer stellt hinsichtlich der Rechtswidrigkeit allein auf die fortdauernde aufenthaltsrechtliche Situation des Antragstellers ab.

Bei der Prüfung eines Aufenthaltsrechts nach § 25b AufenthG kann vergangenes Fehlverhalten des Antragstellers bei der Mitwirkung zur Identifizierung und Passbeschaffung einen atypischen Ausnahmefall nach § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG begründen, der die bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen im Übrigen eingreifende Regelvermutung der nachhaltigen Integration widerlegt.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.