Verwaltungsgericht Aachen, 2022-04-29, 4 L 291/22.A

4 L 291/22.ATribunal administratif29 avr. 2022

Regest

Zur Möglichkeit einer Familie mit Kleinkind, der in Spanien der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, bei einer Rückkehr dorthin zeitnah eine angemessene Unterkunft zu erhalten.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Aachen — 4 L 291/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-29

Aktenzeichen: 4 L 291/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0429.4L291.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: AsylG § 34 Abs 1 Satz 1; AsylG § 35; AsylG § 36 Abs 1; AsylG § 36 Abs 4 Satz 1; GR-Charta Art 4

Leitsätze

Zur Möglichkeit einer Familie mit Kleinkind, der in Spanien der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, bei einer Rückkehr dorthin zeitnah eine angemessene Unterkunft zu erhalten.

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 4 K 900/22.A erhobenen Klage gleichen Rubrums gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. April 2022 enthaltene Abschiebungsandrohung nach Spanien und das in Ziffer 4 des Bescheids angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtkosten nicht erhoben werden.

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