Verwaltungsgericht Aachen, 2022-01-24, 3 L 143/21

3 L 143/21Tribunal administratif24 janv. 2022

Regest

Zur vorläufigen Einschätzung der -hier bejahten- Nachbarverträglichkeit von Lärmimmissionen, die vom An- und Abfahrtsverkehr eines mit 34 Stellplätzen genehmigten Seniorenpflegeheims auf ein benachbartes Wohnhaus einwirken werden.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Aachen — 3 L 143/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-24

Aktenzeichen: 3 L 143/21

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0124.3L143.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80a; BauNVO § 15 Abs 1 Satz 2

Leitsätze

Zur vorläufigen Einschätzung der -hier bejahten- Nachbarverträglichkeit von Lärmimmissionen, die vom An- und Abfahrtsverkehr eines mit 34 Stellplätzen genehmigten Seniorenpflegeheims auf ein benachbartes Wohnhaus einwirken werden.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

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