Verwaltungsgericht Aachen, 2021-11-15, 5 K 496/21.A

5 K 496/21.ATribunal administratif15 nov. 2021

Regest

Erfolgreiche Untätigkeitsklage eines in Griechenland schutzberechtigten Antragstellers

Texte intégral

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 496/21.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-15

Aktenzeichen: 5 K 496/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1115.5K496.21A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: VwGO § 75

Leitsätze

Erfolgreiche Untätigkeitsklage eines in Griechenland schutzberechtigten Antragstellers

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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