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5 K 2582/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-05-07, 5 K 2582/18
5 K 2582/18Tribunal administratif7 mai 2021
Kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente im Falle eines fortbestehenden Architektenarbeitsverhältnisses
Entscheidungsdatum: 2021-05-07
Aktenzeichen: 5 K 2582/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0507.5K2582.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 5. Kammer des
Normen: VwGO § 42 Abs. 2; TVöD § 33
Kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente im Falle eines fortbestehenden Architektenarbeitsverhältnisses
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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