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7 K 436/19.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-07-08, 7 K 436/19.A
7 K 436/19.ATribunal administratif8 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-08
Aktenzeichen: 7 K 436/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0708.7K436.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtling vom 29.01.2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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