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3 L 328/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-05-28, 3 L 328/20
3 L 328/20Tribunal administratif28 mai 2020
1. Zur sofortigen Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums. 2. Die Bestätigungsanalytik durch ein gaschromatographisch-massenspektrometrisches Verfahren führt anerkanntermaßen zu forensisch gesicherten Drogennachweisen. 3. Es fehlt jeder Anhalt, dass ein positiver Befund auf Amphetamin bei der genannten Bestätigungsanalytik in der Weise verfälscht sein könnte, dass er in Wahrheit auf der in amerikanischen Nahrungsergänzungsmitteln ("Pre-Workout-Boosters") von Wissenschaftlern der Harvard Medical School darin nachgewiesenen Substanz 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) beruht. 4. Ist ein massenspektrometrisches Verfahren durchgeführt worden, kommt es auf die Frage des Aussagewerts von immunologischen Tests (Immunassays) nicht an.
Entscheidungsdatum: 2020-05-28
Aktenzeichen: 3 L 328/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0528.3L328.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: StVG § 3 Abs 1; FeV § 46
Zur sofortigen Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums.
Die Bestätigungsanalytik durch ein gaschromatographisch-massenspektrometrisches Verfahren führt anerkanntermaßen zu forensisch gesicherten Drogennachweisen.
Es fehlt jeder Anhalt, dass ein positiver Befund auf Amphetamin bei der genannten Bestätigungsanalytik in der Weise verfälscht sein könnte, dass er in Wahrheit auf der in amerikanischen Nahrungsergänzungsmitteln ("Pre-Workout-Boosters") von Wissenschaftlern der Harvard Medical School darin nachgewiesenen Substanz 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) beruht.
Ist ein massenspektrometrisches Verfahren durchgeführt worden, kommt es auf die Frage des Aussagewerts von immunologischen Tests (Immunassays) nicht an.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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