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6 K 292/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-01-20, 6 K 292/18
6 K 292/18Tribunal administratif20 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 6 K 292/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0120.6K292.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: GebG NRW § 1 Abs 1 und 2 Abs 1; Tarifstelle 18.6.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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