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VerfGH 70/22.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-02-20, VerfGH 70/22.VB-1
VerfGH 70/22.VB-1Cour constitutionnelle20 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: VerfGH 70/22.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0220.VERFGH70.22VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung von Herrn F als Beistand für die Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung von Herrn F als Beistand im Verfahren des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
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