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S 40 KA 8/19•Sozialgericht Köln, 2020-11-23, S 40 KA 8/19
S 40 KA 8/19Tribunal des assurances sociales23 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-23
Aktenzeichen: S 40 KA 8/19
ECLI: ECLI:DE:SGK:2020:1123.S40KA8.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 40. Kammer
Der Bescheid vom 07.03.2019 wird aufgehoben der Beklagte verpflichtet, den Widerspruch der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu bescheiden.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Verfahrens. Die Kosten der Beigeladenen zu 5.) hat der Beklagte nicht zu tragen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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