Sozialgericht Dortmund, 2023-09-11, S 77 VS 39/22

S 77 VS 39/22Tribunal des assurances sociales11 sept. 2023

Regest

1. Zum Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Gleitsicht- und Sonnenbrille. 2. Ein ursprünglich auf der Verdachtsdiagnose Multiple Sklerose anerkanntes „Organisches Nervenleiden“ umfasst auch die Folgen einer später diagnostizierten Myasthenia gravis, wenn sich herausstellt, dass die Multiple Sklerose eine Fehldiagnose war und die Beschwerden, die zu dieser Fehldiagnose führten und wegen denen das „Organische Nervenleiden“ anerkannt wurde, tatsächlich auf der Myasthenia gravis beruhen.

Texte intégral

Sozialgericht Dortmund — S 77 VS 39/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-11

Aktenzeichen: S 77 VS 39/22

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2023:0911.S77VS39.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 77. Kammer

Normen: § 80 SVG, § 10 BVG, § 11 BVG, § 18 BVG, § 18c BVG, § 33 SGB V

Leitsätze

    1. Zum Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Gleitsicht- und Sonnenbrille.
    1. Ein ursprünglich auf der Verdachtsdiagnose Multiple Sklerose anerkanntes „Organisches Nervenleiden“ umfasst auch die Folgen einer später diagnostizierten Myasthenia gravis, wenn sich herausstellt, dass die Multiple Sklerose eine Fehldiagnose war und die Beschwerden, die zu dieser Fehldiagnose führten und wegen denen das „Organische Nervenleiden“ anerkannt wurde, tatsächlich auf der Myasthenia gravis beruhen.

Tenor

    1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19.05.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.06.2022 verurteilt, dem Kläger weitere Kosten für die im August 2022 beschafften Brillen in Höhe von insgesamt 1.896,84 € zu erstatten.
    1. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

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