Sozialgericht Dortmund, 2004-03-30, S 9 KA 53/03

S 9 KA 53/03Tribunal des assurances sociales30 mars 2004

Texte intégral

Sozialgericht Dortmund — S 9 KA 53/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-30

Aktenzeichen: S 9 KA 53/03

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2004:0330.S9KA53.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.942.527,29 Euro an rückständiger Gesamtvergütung für die Jahre 2000 und 2001 zu zahlen.
  2. Im Übrigen wird die Klage betreffend der Verzugszinsen abgewiesen.
  3. Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
  4. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Gerichtskosten nach einem in der Höhe auf 2.500.000,00 Euro begrenzten Streitwert zu tragen.
  5. Die Sprungrevision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.