Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-17, 19 A 1942/24

19 A 1942/24Tribunal administratif17 nov. 2025

Regest

Die zum krankheitsbedingten Rücktritt von berufsbezogenen Prüfungen entwickelte Rechtsprechung findet keine Anwendung auf Unterrichtsbesuche. Unterrichtsbesuche sind keine Prüfungsleistungen, sondern Bestandteile der Ausbildung. Die bei einem Unterrichtsbesuch gewonnenen Eindrücke dienen (lediglich) als Beurteilungsgrundlage für die Langzeitbeurteilung.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1942/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-17

Aktenzeichen: 19 A 1942/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1117.19A1942.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: OVP § 16

Leitsätze

Die zum krankheitsbedingten Rücktritt von berufsbezogenen Prüfungen entwickelte Rechtsprechung findet keine Anwendung auf Unterrichtsbesuche.

Unterrichtsbesuche sind keine Prüfungsleistungen, sondern Bestandteile der Ausbildung. Die bei einem Unterrichtsbesuch gewonnenen Eindrücke dienen (lediglich) als Beurteilungsgrundlage für die Langzeitbeurteilung.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 40.000,00 Euro festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.