Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-23, 6 A 320/23

6 A 320/23Tribunal administratif23 sept. 2025

Regest

Erfolglose Zulassungsanträge, mit denen sich einerseits die Beklagte gegen die erstinstanzliche Aufhebung der Entlassung des Klägers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wendet und der Kläger andererseits die Abweisung seines auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gerichteten Klageantrags beanstandet.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 320/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-23

Aktenzeichen: 6 A 320/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0923.6A320.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4; VwGO § 108 Abs. 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 Nr. 2; BeamtStG § 10; LBG NRW § 15

Leitsätze

Erfolglose Zulassungsanträge, mit denen sich einerseits die Beklagte gegen die erstinstanzliche Aufhebung der Entlassung des Klägers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wendet und der Kläger andererseits die Abweisung seines auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gerichteten Klageantrags beanstandet.

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Von den Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger zwei Drittel und die Beklagte ein Drittel.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.

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