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7 B 585/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-22, 7 B 585/25
7 B 585/25Tribunal administratif22 juil. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-22
Aktenzeichen: 7 B 585/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0722.7B585.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.6.2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 8 K 676/25 gegen die Baugenehmigung vom 6.1.2025 wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind, trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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