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12 A 2334/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-15, 12 A 2334/22
12 A 2334/22Tribunal administratif15 mai 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-15
Aktenzeichen: 12 A 2334/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0515.12A2334.22.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Soweit die Klage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt und ist das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2022 wirkungslos.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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