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36 A 925/23.T•Landesberufsgericht für Heilberufe NRW, 2025-04-23, 36 A 925/23.T
36 A 925/23.TAutre juridiction23 avr. 2025
Erfolglose Berufung des Beschuldigten und teilweise erfolgreiche Berufung der Antragstellerin in einem heilberufsgerichtlichen Verfahren. Zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs.
Entscheidungsdatum: 2025-04-23
Aktenzeichen: 36 A 925/23.T
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0423.36A925.23T.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Normen: HeilBerG NRW 2000 § 60 Abs. 1 e); HeilBerG NRW 2000 § 60 Abs. 3; HeilBerG NRW 2000 § 29 Abs. 1
Erfolglose Berufung des Beschuldigten und teilweise erfolgreiche Berufung der Antragstellerin in einem heilberufsgerichtlichen Verfahren.
Zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs.
Die Berufung des Beschuldigten wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil wird unter Zurückweisung der Berufung der Antragstellerin im Übrigen geändert und wie folgt neu gefasst:
Gegen den Beschuldigten wird wegen Verletzung der Berufspflichten auf die Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs erkannt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.
Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird auf 800,00 Euro festgesetzt.
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